Corona-Pandemie: Welche staatliche Hilfen können Freelancer in Anspruch nehmen?

Covid-19 und dessen Folgen sind aktuell das beherrschende Thema in den Medien. In Windeseile hat ein kleines, für das menschliche Auge unsichtbares Virus es geschafft, eine der größten Volkswirtschaften der Erde fast stillzulegen. 

Die wirtschaftlichen Konsequenzen des Shutdowns spüren nicht nur große Unternehmen, sondern vor allem auch viele Freelancer. Nur die wenigsten haben ausreichende Rücklagen, um mehrere Wochen ohne Einkünfte zu überstehen. Wir zeigen Ihnen deshalb, welche staatlichen Hilfen Freiberufler in der Corona-Krise in Anspruch nehmen können.

Warum es wichtig ist, sich Unterstützung zu holen

Solange die Aufträge vorhanden sind und die Auftraggeber regelmäßig neue Aufträge buchen, ist für Freelancer die finanzielle Welt in Ordnung. Doch was passiert, wenn Aufträge wegfallen? In diesem Fall können Fixkosten wie Miete, Versicherungen oder Kreditraten unter Umständen nicht mehr bezahlt werden. Damit es nicht soweit kommt, hat die Bundesregierung ein Hilfspaket für die deutsche Wirtschaft geschnürt. Davon sollen 50 Milliarden Euro Klein- und Solo-Selbständigen als Darlehen oder Liquiditätshilfe zur Verfügung gestellt werden. Die Umsetzung soll über die Länder erfolgen. Bereits über die Sofortmaßnahmen der Bundesländer gezahlte Liquiditätshilfen sollen mithilfe von Bundesmitteln verrechnet werden. Hier ein Überblick der Bundesmaßnahmen als PDF. 

Die einzelnen Bundesländer haben bereits eigene Soforthilfe-Pakete gestartet. Die Anträge und Antragsbearbeitung sollen überwiegend online und unbürokratisch erfolgen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über aktuelle Unterstützungsmaßnahmen pro Bundesland: 

Baden-Württemberg

Zusätzlich bietet das Land Baden-Württemberg eine Online-Beratung für von der Corona-Krise betroffene Freelancer an. 

 Bayern

Berlin

  • Förderung: 

Soforthilfepaket II mit folgenden Leistungen: Maximal 5.000 Euro; Zuschuss für Freelancer plus bis zu 9.000 Euro aus Bundesmitteln.

Die Mittel sollen vor allem Freelancern aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus zukommen. 

Im Rahmen des Soforthilfepakets II können Freelancer zinslose Überbrückungskredite mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren erhalten.

Brandenburg

Bremen

  • Förderung: Im vereinfachten Verfahren bis zu 5.000 Euro für Selbständige für maximal drei Monate
  • Anlaufstelle für Antragstellung: BAB Bremer Aufbau Bank GmbH

Hamburg

  • Förderung: Bis zu 2.500 Euro für Solo-Selbständige geplant
  • Anlaufstelle für Antragstellung

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

  • Förderung: Bis zu 3.000 Euro Zuschuss für Selbständige
  • Anlaufstelle für Antragstellung: Geplante Auszahlung und Antragstellung über NBank

Nordrhein-Westfalen

 Rheinland-Pfalz

  • Förderung: Bis zu 9.000 Euro Sofort-Zuschuss aus Bundesprogramm plus 10.000 Euro als Darlehen bei Bedarf
  • Anlaufstelle für Antragstellung 

Saarland

  • Förderung: Bis zu 3.000 Euro Sofort-Zuschuss - weiterer Zuschuss über Bund möglich
  • Anlaufstelle für Antragstellung

Sachsen

  • Förderung: Darlehen von bis zu 5.000 Euro für Freelancer
  • Anlaufstelle für Antragstellung

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

  • Förderung: Bis zu 5.000 Euro als einmalige Soforthilfe für Freelancer 
  • Anlaufstelle für Antragstellung: Mehr Informationen bei der Thüringer Aufbaubank

 

(Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.) 

Viele Bundesländer, so z.B. Berlin, haben angekündigt, noch weitere Liquiditätshilfen zu geben, wenn die bisherigen Mittel nicht ausreichen sollten. Es lohnt sich also immer, dass Sie sich täglich über den aktuellen Stand informieren. Hierfür bieten sich die Websites der jeweiligen staatlichen Investitionsbanken an. Hilfe finden Sie auch bei Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken vor Ort. 

Neben den hier vorgestellten Zuschüssen gibt es weiterhin die Möglichkeit, Finanzierungen über die KfW oder über Ihre Hausbank abzuschließen. Allerdings handelt es sich hier um Kredite, deren Raten Sie auch tilgen müssen. Als erster Schritt ist ein Antrag auf Liquiditätshilfe sinnvoll.

 

Checkliste: Was sollte ich jetzt als Freelancer tun?

  • Prüfen Sie Ihre aktuellen finanziellen Mittel. Wie lang können Sie sich aus Rücklagen finanzieren?
  • Versuchen Sie, laufende Kosten zu minimieren. Hierzu gehören z.B. Abos, die Sie aktuell nicht benötigen.
  • Fragen Sie bei Ihrer Bank, ob Sie für laufende Kredite eine Zins- und Tilgungsaussetzung vereinbaren können. 
  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Steuerberater auf, um Informationen über Möglichkeiten der Steuerstundung zu erhalten. 
  • Sprechen Sie mit Ihren Auftraggebern, um mögliche Vorschüsse zu erhalten. 

 

FAQ zu Corona-Hilfen für Freelancer

1. Freelancer können nach dem Infektionsschutzgesetz finanzielle Ausfälle vom Staat erhalten? Stimmt das?

Freelancer haben die Möglichkeit, sich einen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes verursachten Verdienstausfall sowie die ungedeckten Betriebsausgaben erstatten zu lassen. Grundlage für die Erstattung ist u.a. das letzte Jahreseinkommen, das dem Finanzamt über die Steuererklärung gemeldet wurde. Die Entschädigung muss beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden. 

Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass Sie Ihrer Arbeit als Freelancer nicht mehr nachkommen können, weil z.B. Ihre Arbeitsstätte aufgrund der Corona-Pandemie auf Veranlassung der Behörde geschlossen wurde. 

Grundlage für die Entschädigung liefert das Infektionsschutzgesetz

2. Welche Voraussetzungen gelten für Zuschüsse im Rahmen der Corona-Soforthilfe?

Die Anträge werden voraussichtlich nicht genehmigt, wenn Sie als Freelancer bereits vor dem 11. März Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche hatten. Der 11. März 2020 gilt als Stichtag, da die WHO ab diesem Datum die aktuelle Situation zur Pandemie erklärt hat. 

Die Zuschüsse können jeweils nur in dem Bundesland beantragt werden, in welchem Sie als Freelancer angemeldet sind. 

3. Kann ich sowohl Hilfe im Bundesland als auch bundesweite Hilfe beantragen?

Der Bund hat ein eigenes Hilfsprogramm gestartet. Die Auszahlung soll jedoch über die einzelnen Länder bzw. der Investitionsbanken oder andere Kreditinstitute der Länder erfolgen. Sie müssen die Bundesmittel deshalb nicht separat beantragen. Entweder ist ein erneuter Antrag bei der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland möglich oder die aktuelle Soforthilfe berücksichtigt bereits Bundesmittel.

4. Bekomme ich das Geld sofort ausgezahlt?

Sofern alle Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt werden, wird das Geld an die Antragsteller ausgezahlt. Wie lange es von der Antragsstellung bis zur Auszahlung dauert, kann hier nicht genau beziffert werden. Geplant sind jedoch nur wenige Tage, damit Freelancer und andere Unternehmer so früh wie möglich wieder liquide sind. 

5. Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung der Anträge soll dank hohem Digitalisierungs- und Automatisierungsgrad sehr schnell erfolgen. In der Regel soll die Bearbeitung innerhalb weniger Werktage erfolgen. 

6. Kann ich die staatliche Corona-Unterstützung auch zum Bedienen laufender Kredite verwenden?

Die Zuschüsse sollen vor allem dazu dienen, laufende Kosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume oder Material sowie Leasingraten zu decken. 

 

Global Enterprise Partners unterstützt Sie als Freelancer

Freiberufler sollten sich so früh wie möglich um staatliche Unterstützung in der Corona-Krise kümmern. So ist zumindest sichergestellt, dass ein Teil der Einkommensausfälle kompensiert wird. Wenn möglich, sollten Sie als Freelancer auch gerade jetzt aktiv Akquise betreiben und in Kontakt mit Ihren Auftraggebern treten. Gerne unterstützt Sie auch Ihr Berater bei Global Enterprise Partners bei der Projektsuche. 

Hier können Sie uns kontaktieren.

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